Als Rechtsanwältin bin ich seit 1990 in eigener Kanzlei in Wilkau-Haßlau (in der Nähe von Zwickau) tätig.

 

Unsere Schwerpunkte liegen hierbei im Erbrecht, Grundstücks- und immobilienrecht und Familienrecht.

 

Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung in diesen Rechtsgebieten. Wir bieten unseren Mandanten eine allumfassende Beratung.

 

Zusammen mit einem kompetenten Team berate und vertrete ich Sie persönlich, individuell und kostentransparent.

Unsere Leistungen umfassen die Beratung, Betreuung und Vertretung sowohl von Privatpersonen als auch von klein- und mittelständischen Unternehmen.

 

Wir vertreten Sie vor allen Amtsgerichten einschl. Familiengerichten und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht Dresden.

 

Im weiteren ist eine anwaltliche Vertretung des Deutschen Rechts europaweit möglich.

Aktuelles

15.11.2024

 

Sterbegeldversicherung: Auszahlung gehört zum Erbe
 

 

Viele Men­schen wol­len ihre Fa­mi­li­en mit einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung vor hohen Kos­ten einer Trau­er­fei­er schüt­zen. Dabei ist laut BFH zu be­ach­ten, dass die­ses Geld zum Erbe zählt und zu einer Er­hö­hung des Nach­las­ses führt. Dafür seien aber die Be­er­di­gungs­kos­ten nicht nur pau­schal, son­dern voll­stän­dig steu­er­min­dernd zu be­rück­sich­ti­gen.

 

 

Ein Geschwisterpaar, Bruder und Schwester, sind Erben ihrer 2019 verstorbenen Tante, die eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hatte. Die Versicherungssumme reservierte sie für das Bestattungsinstitut, das die Trauerfeier durchführen sollte. Nach dem Tod der Frau stellte das Bestattungsinstitut über 11.000 Euro in Rechnung. Die Versicherung übernahm davon knapp 6.900 Euro.

Das zuständige Finanzamt setzte gegen den Bruder Erbschaftsteuer fest und rechnete den von der Versicherung übernommenen Betrag zum Nachlass. Für die geltend gemachten Nachlassverbindlichkeiten - einschließlich der Kosten für die Bestattung - setzte das Finanzamt lediglich die Pauschale für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Höhe von 10.300 Euro an. Das war dem Bruder zu wenig. Er wollte, dass die vollen Kosten der Beerdigung von der Steuer absetzt werden.

Während das FG Münster die Klage noch als unbegründet zurückgewiesen hatte, hob der BFH auf die Revision auf und verwies die Sache zurück (Urteil vom 10.07.2024 - II R 31/21). Zwar sei aufgrund der von der Erblasserin abgeschlossenen Sterbegeldversicherung ein Sachleistungsanspruch in Bezug auf die Bestattung auf die Erben übergegangen. Dieser fiel in Höhe der Versicherungsleistung von 6.864,82 Euro in den Nachlass und erhöhte die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer.

Anders als vom FG angenommen seien die Bestattungskosten aber nicht nur in Höhe von 10.300 Euro, also der Pauschale des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG absetzbar. Sie seien vielmehr nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten bei der Bemessung der Erbschaftsteuer steuermindernd zu berücksichtigen.

Da die Feststellungen des FG nicht ausreichten, um die Höhe der insgesamt zu berücksichtigenden Nachlassverbindlichkeiten abschließend zu bestimmen, musste das Verfahren zurückverwiesen werden.

 

BFH, Urteil vom 10.07.2024 - II R 31/21

 

 

 

 

 

25.09.2024

 

Wirksames Testament auf der Intensivstation? Krankenhaus muss Behandlungsakte herausgeben
 

 

Die neu als Erben ein­ge­setz­ten Ver­wand­ten hat­ten auch eine post­mor­ta­le Voll­macht – und wohl kein In­ter­es­se daran, dass die Tes­tier­fä­hig­keit ihrer toten Tante über­prüft wird. Trotz ihrer feh­len­den Er­laub­nis ver­pflich­te­te das OLG Hamm die Kli­nik, dem Ge­richts­gut­ach­ter die Be­fun­de zu geben.

 

 

Eine inzwischen verstorbene Frau hatte im Krankenhaus ihr altes Testament geändert. Ursprüngliche Alleinerbin war ihre Schwester. Die Beurkundung fand auf der Intensivstation statt, wo die Erblasserin wegen einer lebensbedrohlichen Entzündung der Bauchspeicheldrüse behandelt wurde. Neben ihrer Nichte benannte sie noch deren zwei Kinder als Erben. Damit war ihre Schwester nicht einverstanden. Sie behauptete, die Erblasserin sei zum Zeitpunkt der Beurkundung gar nicht testierfähig gewesen. Daraufhin bestellte das Gericht einen Gutachter. Die Klinikträgerin weigerte sich aber, die Unterlagen herauszurücken, und berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Es bestehe eine postmortale Vollmacht zugunsten der Kinder und diese hätten die Klinik nicht von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden.

Das OLG Hamm hat die Klinik in einer Zwischenentscheidung verpflichtet, die Krankenunterlagen der Erblasserin dem Gutachter vorzulegen (Beschluss vom 13.06.2024 – 10 W 3/23). Zunächst sei die Schweigepflicht als höchstpersönliches Recht nicht vererblich. Schon aus diesem Grund stehe den Kindern entgegen der Annahme der Klinikträgerin die Entscheidung über die ärztliche Schweigepflicht betreffend die Behandlung der Verstorbenen nicht zu. Die vom Krankenhaus ins Spiel gebrachte postmortale Vorsorgevollmacht zugunsten der Kinder ändere daran nichts, da sie vom selben Tag wie das Testament stamme und somit ebenfalls von der (behaupteten) Geschäftsunfähigkeit betroffen sein könnte.

 

Verstorbene hätte im Zweifel Klärung gewünscht

Hätte sich die Verstorbene ausdrücklich zur Frage der ärztlichen Schweigepflicht nach ihrem Tod geäußert, wäre diese Anweisung bindend, so der Senat. Da sie dies nicht getan habe, sei ihr mutmaßlicher Wille ausschlaggebend. Für das Richterkollegium stand fest, dass die Seniorin Zweifel an ihrer Testierfähigkeit hätte klären lassen wollen: Es liege typischerweise im Interesse eines Erblassers, Bedenken hinsichtlich an der Wirksamkeit seines Testaments auszuräumen. 

Die Kosten des Zwischenverfahrens muss nach der Entscheidung des OLG die Klinikträgerin übernehmen.

 

OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2024 - 10 W 3/23

 

 

 

 

29.08.2024

 

Nicht jede Demenz macht Testament unwirksam
 

 

Auch eine an De­menz er­krank­te Per­son kann noch in der Lage sein, ein Tes­ta­ment wirk­sam zu er­rich­ten. Hie­von geht das LG Fran­ken­thal re­gel­mä­ßig aus, wenn die Er­kran­kung sich noch in einem leicht­gra­di­gen Sta­di­um be­fin­det.

 

 

Entscheidend ist für das Gericht, ob die betreffende Person die Tragweite ihrer Anordnungen trotz ihrer Erkrankung noch klar beurteilen kann und in der Lage ist, frei von Einflüssen Dritter zu entscheiden. Das LG unterscheidet dazu zwischen leichtgradiger, mittelschwerer und schwerer Demenz und geht bei einem leichten Grad in der Regel davon aus, dass die Person noch testierfähig ist.

So auch im Fall einer im Alter von 90 Jahren verstorbenen Frau, die kurz vor ihrem Tod vor einem Notar ein Testament errichtet hatte, mit dem sie dem Sohn einer Freundin ein wertvolles Anwesen vermachte. Der Notar hatte in der Urkunde schriftlich festgehalten, dass er die Frau für unbeschränkt geschäfts- und testierfähig hält. Der Testamentsvollstrecker sah dies anders und begehrte Eilrechtsschutz. Er legte Arztbriefe vor, aus denen eine "beginnende demenzielle Entwicklung", eine "demenzielle Entwicklung" und eine "bekannte Demenz" der Erblasserin hervorgingen.

Das reichte dem LG Frankenthal im Eilverfahren nicht aus (Urteil vom 18.07.2024 – 8 O 97/24, nicht rechtskräftig). Es sei Sache des Testamentsvollstreckers, die Testierunfähigkeit der verstorbenen Frau zu beweisen. Dass ihm das im Hauptsacheverfahren gelingen kann, sahen die Richter als nicht überwiegend wahrscheinlich an. Bei den vorgelegten Unterlagen fehle es unter anderem an einer Einstufung des Grades der Demenz. Ohne die aber könne keine verlässliche Aussage getroffen werden.

 

LG Frankenthal, Urteil vom 18.07.2024 - 8 O 97/24

 

 

 

07.06.2023

 

Wie lange darf die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses dauern?
 

Der Tes­ta­ments­voll­stre­cker ist ge­setz­lich ver­pflich­tet, den Erben "un­ver­züg­lich" nach der An­nah­me sei­nes Amtes ein Ver­zeich­nis über den sei­ner Ver­wal­tung un­ter­lie­gen­den Nach­lass vor­zu­le­gen. Das Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf hat ent­schie­den, dass dies aber nicht zwin­gend be­deu­te, dass die Er­stel­lung in­ner­halb we­ni­ger Wo­chen er­fol­gen muss. Viel­mehr könne dies bei einem grö­ße­ren und kom­ple­xe­ren Nach­lass auch län­ge­re Zeit in An­spruch neh­men.

 

zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2023 - I-3 Wx 105/22

 

 

 

18.04.2023

 

Irrtum bei lenkender Erbausschlagung

 

Schlägt je­mand eine Erb­schaft aus, weil er denkt, dass da­durch seine Mut­ter zur Al­lein­er­bin wird, kann er diese Er­klä­rung nicht an­fech­ten, wenn er er­fährt, dass eine an­de­re Per­son in die Erb­fol­ge ein­tritt. Der Bun­des­ge­richts­hof be­trach­tet dies als einen un­be­acht­li­chen Mo­ti­virr­tum, der nicht zur An­fech­tung be­rech­tigt. Ein Erbe soll­te sich vor der Aus­schla­gung über alle tat­säch­li­chen und recht­li­chen Um­stän­de des Erb­falls in­for­mie­ren.

 

zu BGH, Beschluss vom 22.03.2023 - IV ZB 12/22

 

 

 

 

19.01.2023

 

Durch Testament eingesetzter Erbe trägt Risiko der Unwirksamkeit

 

Ein durch Tes­ta­ment ein­ge­setz­ter Erbe trägt auch bei Gut­gläu­big­keit das Ri­si­ko der Un­wirk­sam­keit. Hier­auf wies das Ober­lan­des­ge­richt Celle hin. Hin­ter­grund ist der Fall eines Steu­er­be­ra­ters, der von einer al­lein­ste­hen­den Frau mit Mil­lio­nen-Ver­mö­gen als Erbe vor­ge­se­hen war. Das Land­ge­richt hatte Ende 2021 fest­ge­stellt, dass er nicht Erbe ge­wor­den ist. Seine da­ge­gen ein­ge­leg­te Be­ru­fung nahm er jetzt nach einem Hin­weis des OLG zu­rück.

 

zu OLG Celle - 6 U 2/22

 

 

 

 

01.12.2022

 

Gegenseitige Erbeinsetzung muss gemeinschaftlichem Testament klar zu entnehmen sein

 

Legen Ehe­leu­te in einem ge­mein­schaft­li­chen Tes­ta­ment fest, dass ihre Toch­ter nach dem Tod des län­ger le­ben­den Ehe­gat­ten das Wohn­haus er­hal­ten soll, so ist hier­in keine Erbein­set­zung der Toch­ter zu sehen, wenn neben der Im­mo­bi­lie noch wei­te­res we­sent­li­ches Ver­mö­gen vor­han­den ist. Dies schlie­ßt es zu­gleich aus, aus der Re­ge­lung zu­guns­ten der Toch­ter auf eine ge­gen­sei­ti­ge Erbein­set­zung der Ehe­leu­te zu schlie­ßen, wie das Ober­lan­des­ge­richt Bran­den­burg ent­schie­den hat.

 

zu OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2022 - 3 W 67/22

 

 

 

 

27.10.2022

 

Neue Partnerschaft hat nicht zwangsläufig Verlust des Erbrechts zur Folge

 

Wenn jemand seinen Lebenspartner testamentarisch zum Erben einsetzt, aber sich dieser noch zu Lebzeiten des Erblassers anderweitig bindet, kann dies zur Unwirksamkeit des Testaments führen. Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn der Erbe nur deswegen eine neue Partnerschaft eingegangen ist, weil die fortgeschrittene Demenz des Erblassers eine Beziehung mit ihm unmöglich machte. Entscheidend ist laut Oberlandesgericht Oldenburg der hypothetische Wille des Erblassers.

 

zu OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.09.2022 - 3 W 55/22

 

 

 

 

05.10.2022

 

Fehlende gegenseitige Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament

 

 

Zwar ist dem ge­mein­schaft­li­chen Tes­ta­ment der Wunsch der Ehe­leu­te zu ent­neh­men, dass die im Tes­ta­ment ge­nann­ten Per­so­nen nach dem Tod des län­ger le­ben­den Ehe­gat­ten das Wohn­haus er­hal­ten soll­ten, doch reicht dies - so das OLG Bran­den­burg - nicht aus, um das Tes­ta­ment da­hin­ge­hend aus­zu­le­gen, dass die Ehe­leu­te sich ge­gen­sei­tig als Al­lein­er­ben des ge­sam­ten Nach­las­ses ein­set­zen woll­ten.

 

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2022 - 3 W 67/22, BeckRS 2022, 22068

 

 

 

02.05.2022

 

Auskunftsverlangen ist kein Fordern des Pflichtteils im Sinne einer Sanktionsklausel in einem gemeinschaftlichen Testament

 

Bei einer Sank­ti­ons­klau­sel für den Fall des For­derns des Pflicht­teils reicht es nach An­sicht des Ober­lan­des­ge­richts Frank­furt a.M. nicht aus, dass der Pflicht­teils­be­rech­tig­te al­lein Aus­kunft be­gehrt.
 
OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 01.02.2022 - 21 W 182/21, BeckRS 2022, 5544
 
 

 

09.02.2022

 

Verzicht auf Pflichtteil zu Lasten der Sozialhilfe

 

Ver­zich­tet ein Leis­tun­gen der So­zi­al­hil­fe emp­fan­gen­der Erbe auf den mit dem Erb­fall gem. § 2317 BGB ent­stan­de­nen An­spruch auf sei­nen Pflicht­teil ge­gen­über der Al­lein­er­bin, ver­stö­ßt dies nach dem OLG Hamm nicht gegen § 138 BGB, auch wenn da­durch der So­zi­al­hil­fe­trä­ger wei­ter­hin ein­tritts­pflich­tig bleibt.
 
OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2021 - 10 U 19/21, BeckRS 2021, 41312
 
 

 

15.01.2022

 

BGH-Urteil im Erbrecht: Grabpflegekosten keine den Pflichtteil kürzende Nachlassverbindlichkeit

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26.05.2021 (Az.: IV ZR 174/20) entschieden, dass Grabpflegekosten keine den Pflichtteilsanspruch kürzende Nachlassverbindlichkeit darstellen, wenn sie testamentarisch angeordnet sind.

 
 

 

17.12.2021

 

Notarielles Nachlassverzeichnis kann an Eides Statt versichert werden

 

Bie­ten die An­ga­ben des Erben zu Zwei­feln An­lass, ob die Er­stel­lung des Nach­lass­ver­zeich­nis­ses sorg­fäl­tig er­folgt ist, kann der Pflicht­teils­be­rech­tig­te von ihm ver­lan­gen, die Rich­tig­keit aller auf­ge­führ­ten Po­si­tio­nen an Eides Statt zu ver­si­chern. Der Bun­des­ge­richts­hof hält es dabei für ir­rele­vant, ob das Ver­zeich­nis von einem Notar oder von dem Erben selbst er­stellt wor­den ist. Damit ist die­ser Streit erst­ma­lig höchst­rich­ter­lich ent­schie­den wor­den.

 

zu BGH, Urteil vom 01.12.2021 - IV ZR 189/20

 
 

 

20.10.2021

 

Anspruch auf Wertermittlung auch nach Veräußerung eines Erbstücks

 

Ein Pflicht­teils­be­rech­tig­ter hat auch nach dem Ver­kauf eines Nach­lass­ge­gen­stands einen An­spruch auf Wert­ermitt­lung. Laut Bun­des­ge­richts­hof be­steht hier­für je­den­falls dann ein be­rech­tig­tes In­ter­es­se, wenn be­reits meh­re­re un­ter­schied­li­che Ex­per­ti­sen vor­lie­gen und damit die Aus­künf­te des Erbe kein kla­res Bild zeich­nen. An­dern­falls werde der Nach­weis ver­wehrt oder zu­min­dest er­schwert, dass der Ver­äu­ße­rungs­er­lös nicht dem tat­säch­li­chen Ver­kehrs­wert ent­spro­chen habe.

 

zu BGH, Urteil vom 29.09.2021 - IV ZR 328/20

 

 

 

 

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