Mit Kompetenz, Weitblick und Erfahrung berate und vertrete ich Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts.
Hier sind oft viele Emotionen vorhanden, die ein klares und durchdachtes Handeln für die unmittelbar Beteiligten häufig erschweren. Daher sollten Sie sich, wenn es u. a. um eine Trennung, Scheidung, den Unterhalt oder den Versorgungsausgleich geht, von jemandem „an die Hand“ nehmen lassen, der zuverlässig, erfahren und sensibel mit Ihrem Anliegen umgeht und die beste Lösung für Sie findet.
Dank meiner großen Erfahrung im Familienrecht weiß ich, dass durch rechtzeitige und vorsorgliche Regelungen, wie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung spätere Auseinandersetzungen vermieden werden können. Nehmen Sie vertrauensvoll zu mir Kontakt auf und besprechen mit mir gemeinsam auch Regelungen, die die gemeinsamen Kinder, die Ehewohnung, den Haushalt, oder sogar den Gewaltschutz betreffen.
Weitere Beratung und Vertretung auch zum Getrennleben, Trennungsvereinbarung, Ehegattenunterhalt, Gütertrennung, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Vaterschaft, Lebenspartnerschaft usw.